Liebe Leserinnen und Leser,
auf dieser Seite informieren wir Sie möglichst zeitnah über Neuigkeien aus unseren Stadtteilen.
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.
Weitere Informationen:
Ab 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro
Die Rechte von Leiharbeitnehmern werden gestärkt. Der Missbrauch bei Werkverträgen wird verhindert. Ab dem 1. April 2017 dürfen Leiharbeitnehmer längstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden. Nach neun Monaten muss ihr Arbeitsentgelt dem der Stammbelegschaft entsprechen. Ausnahmen für tarifgebundene Arbeitnehmer sind möglich.
Weitere Informationen:
Mehr Rechte für Leiharbeiter
Die Arbeitsstättenverordnung ist an die moderne Arbeitswelt angepasst worden. Seit 3. Dezember 2016 sind die Anforderungen an einen Telearbeitsplatz oder Pausenräume klar geregelt. Künftig müssen auch psychische Belastungen bei der Beurteilung der Gefährdungen berücksichtigt werden.
Weitere Informationen:
Bundeskabinett beschließt Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitsagenturen können Beschäftigte in Kleinstbetrieben leichter fördern, wenn sie sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden. Bisher musste sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen. Ab dem 1. Januar 2017 entfällt diese Anforderung bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten.
Weitere Informationen:
Das ändert sich im neuen Jahr
Das Flexirenten-Gesetz ermöglicht den flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Ab 1. Januar 2017 gilt: Wer eine Regelaltersrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch, wenn er weiter Beiträge zahlt. So kann man seine Rente um bis zu neun Prozent jährlich steigern. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung entfallen zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Ab 1. Juli 2017 lassen sich Teilrente und Hinzuverdienst individuell kombinieren.
Weitere Informationen:
Selbstbestimmter in den Ruhestand
Die sogenannte Unbilligkeitsverordnung wirkt einer "Zwangsverrentung" entgegen. Wer Leistungen aus der Grundsicherung für Erwerbsfähige bezieht, wird nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde. Die Unbilligkeitsverordnung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Weitere Informationen:
BMAS-Verordnung schafft "Zwangsverrentung" ab
Wer einen Riester- oder Basisrentenvertrag abschließt, braucht alle wichtigen Informationen zum Produkt. Alle Anbieter dieser Verträge sind künftig dazu verpflichtet, ihren Kunden vor Abschluss des Vertrages ein umfassendes Produktinformationsblatt vorzulegen. Auch die Kosten des Vertrages sind zu benennen. Sind sie nicht aufgeführt, muss der Kunde sie nicht übernehmen. Kostenänderungen müssen die Anbieter ebenfalls anzeigen.
Weitere Informationen:
Das ändert sich im neuen Jahr
Wegen der guten Finanzlage der Rentenkasse bleibt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auch 2017 bei 18,7 Prozent. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er weiterhin 24,8 Prozent.
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Rente auch zukünftig stabil und solide
Ab 1. Januar 2017 beträgt der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin 84,15 Euro monatlich.
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Das ändert sich im neuen Jahr
Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt 2017 monatlich 241 Euro (West) und 216 Euro (Ost).
Weitere Informationen:
Das ändert sich im neuen Jahr
Seit 2012 steigt die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase schrittweise. Das heißt: Wer 1952 geboren ist und 2017 in den Ruhestand geht, muss sechs Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.
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Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung sieht das neue Bundesteilhabegesetz vor. Die Eingliederungshilfe wird reformiert, die Assistenzleistungen modernisiert. Das Gesetz wird bis 2020 stufenweise umgesetzt. Ab 2017 erhöhen sich die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich. Die Vermögensfreigrenze liegt dann bei 25.000 Euro. Das Partnereinkommen wird nicht angerechnet.
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Selbstbestimmt überall dabei sein
Das Behindertengleichstellungsgesetz trägt seit Juli 2016 dazu bei, Bundeseinrichtungen barrierefreier zu machen. Das gilt nicht nur für bauliche Hindernisse. Am 3. Dezember 2016 hat die Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufgenommen. Behinderte Menschen können sich dorthin wenden, wenn sie Konflikte im öffentlich-rechtlichen Bereich haben.
Weitere Informationen:
Schlichtungsstelle wird eingerichtet
Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" unterstützt Menschen, die in Kindheit oder Jugend Leid und Unrecht erfahren haben - in Heimen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie in der Bundesrepublik wie auch in der DDR. Es geht um Vorfälle, die sich in der ehemaligen DDR zwischen 1949 bis 1990 und in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 ereignet haben. Die Stiftung wird 2017 errichtet und mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet. Betroffene müssen sich bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle innerhalb von drei Jahren, bis zum 31. Dezember 2019, schriftlich anmelden.
Weitere Informationen:
Stiftung schließt Gerechtigkeitslücke
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, erhält ab Januar 2017 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 wird um 21 Euro angehoben.
Weitere Informationen:
Regelsätze steigen ab 2017
Menschen aus anderen EU-Staaten stehen innerhalb der ersten fünf Jahre keine Sozialleistungen in Deutschland zu. Das gilt für alle, die nicht in Deutschland arbeiten, selbstständig sind oder einen Grundsicherungs-Anspruch aus vorheriger Arbeit erworben haben. Bis zur Ausreise können sie eine einmalige Überbrückungsleistung für höchstens einen Monat bekommen. Bei Bedarf kann ein Darlehen für die Rückreise gewährt werden.
Weitere Informationen:
Sozialleistungen für EU-Ausländer
Ab 1. Januar 2017 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von 6.200 Euro in 2016 auf 6.350 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.400 auf 5.700 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2017 auf 57.650 Euro jährlich (2016: 56.250 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.
Weitere Informationen:
Neue Bemessungsgrenzen für 2017
Die Künstlersozialabgabe ist von Unternehmen zu entrichten, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen ist 2015 um rund 25 Prozent von insgesamt rund 181.000 in 2014 auf rund 227.000 Unternehmen gestiegen. Alle abgabepflichtigen Unternehmen und Verwerter konnten dadurch entlastet werden. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt 2017 auf 4,8 Prozent.
Weitere Informationen:
Künstlersozialabgabe sinkt
Künftig wird der tatsächliche Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen besser erfasst. Dafür sorgt ein neues Begutachtungssystem. Die Leistungen erhöhen sich ab 2017, ebenso der Beitrag um 0,2 Prozentpunkte. Aus den bisherigen drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird neu definiert. Um den Unterstützungsbedarf festzustellen, wird künftig der Grad der Selbstständigkeit gemessen – unabhängig davon, ob es sich um eine geistige oder körperliche Einschränkung handelt. Für viele ergeben sich daraus höhere Leistungen.
Weitere Informationen:
Mehr Leistung und Qualität in der Pflege
Das Pflegestärkungsgesetz III sorgt für mehr Beratung und Hilfe in den Kommunen. Künftig können die Gemeinden die pflegerische Versorgung besser mitplanen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen umfassender vor Ort beraten werden. Häusliche Pflegedienste werden strenger kontrolliert. Das 3. Pflegestärkungsgesetz tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Weitere Informationen:
Pflegebedürftige besser vor Ort beraten
Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es künftig nur, wenn vorher Arzt und Patient direkten Kontakt hatten. Teleshopping für Medikamente und ärztliche Leistungen sind verboten. Die Novelle des Arzneimittelgesetzes tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.
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Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Seelisch kranke Menschen sollen besser versorgt werden. Dazu gilt in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen künftig eine leistungsorientierte Vergütung. Statt fester Preise gibt es ab 2017 individuelle Budgets für die Kliniken. Hinzu kommen verbindliche Personalvorgaben. Stationäre Leistungen werden besser mit ambulanten verzahnt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Ausfertigung und Verkündung stehen noch aus.
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Bald Vorgaben für Personalstärke
Der allgemeine Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Die Hälfte davon trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2017 bleibt stabil und liegt weiterhin bei 1,1 Prozent. Die Kassen können je nach Finanzlage davon abweichen.
Weitere Informationen:
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz bleibt 2017 stabil
Waisenrentner sind ab 2017 in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bis sie die maßgebende Altersgrenze für die Familienversicherung erreichen - also maximal bis zum 25. Lebensjahr - sind sie beitragsfrei.
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Das ändert sich im neuen Jahr
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Höhe des Unterhaltszuschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Davon wird das Kindergeld abgezogen. Wegen der Erhöhung des Mindestunterhalts steigt der Unterhaltsvorschuss zum 1. Januar 2017 für Kinder bis zu fünf Jahren auf 150 Euro monatlich, für Kinder von sechs bis elf Jahren auf 201 Euro pro Monat.
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Der Unterhaltsvorschuss
Prostituierte sind künftig besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt und erhalten besseren Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.
Weitere Informationen:
Prostituierte besser vor Ausbeutung geschützt
Die Bundesregierung befreit kleine und mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen Belastungen. Dadurch bleibt mehr Zeit für das eigentliche Geschäft, für Innovationen, Arbeitsplätze und Ausbildung. Vom zweiten Bürokratieentlastungsgesetz profitieren rund 3,6 Millionen Unternehmen. Sie sparen künftig 360 Millionen Euro pro Jahr.
Weitere Informationen:
Weniger Bürokratie für Unternehmen
Die Bundesregierung möchte zukünftig auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzamt in beide Richtungen weitgehend verzichten. Steuerpflichtige müssen ab Januar 2017 bei der elektronischen Steuererklärung Papierbelege, wie Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren.
Weitere Informationen:
Steuererklärung bald ohne Papierkram
Steuerzahlern bleibt ab Januar 2017 mehr Netto vom Brutto. Kindergeld und Kinderzuschlag steigen. Für Geringverdiener wird der Kinderzuschlag um zehn Euro monatlich angehoben. Das Kindergeld steigt in den kommenden beiden Jahren - um jeweils zwei Euro. Auch die Steuerfreibeträge werden angehoben und die kalte Progression eingedämmt. Die Entlastung der Steuerzahler beträgt rund 6,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Weitere Informationen:
Kindergeld und Kinderzuschlag steigen
Internationale Konzerne verschieben ihre Gewinne gerne dorthin, wo die Steuern am niedrigsten sind. Die Bundesregierung will schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen zurückdrängen. In Zukunft können die Finanzverwaltungen die Finanzströme der Unternehmen einsehen und überprüfen. Ein automatischer Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten unterstützt die Arbeit.
Weitere Informationen:
Gewinnverschiebungen unterbinden
Die Bundesregierung will Schieflagen von Banken vorbeugen und die Steuerzahler schützen. Deshalb verteilt sie die Aufgaben der Finanzmarktstabilisierung zwischen der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FSMA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neu.
Weitere Informationen:
Bankenabwicklung neu geordnet
Steuerhinterzieher haben es in Zukunft schwerer, Einkommensquellen vor dem Fiskus im Ausland zu verbergen. Für Besteuerungszeiträume ab 2016 kann der weltweite automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgen. Die entsprechenden Gesetze treten im September 2017 in Kraft.
Weitere Informationen:
Gemeinsam gegen Steuerhinterziehung
Die Bundesregierung fördert mit dem Gesetz zur steuerlichen Verlustverrechnung von Kapitalgesellschaften Investitionen in Deutschland. Davon profitieren auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Künftig können Kapitalgesellschaften nicht genutzte Verluste auch bei einem Wechsel des Anteilseigners steuerlich geltend machen und mit künftigen Gewinnen verrechnen.
Weitere Informationen:
Verlustverrechnung neu geregelt
Verkaufsprospekte und Informationsblätter zu Vermögensanlagen müssen ab 3. Januar 2017 zusätzliche Informationen über die Zielgruppe und den Zweck der Anlage sowie zu möglichen Verlusten enthalten. Finanzinstitute sind verpflichtet, umfassend zu bewerten, welche Verluste für Kunden tragbar sind. Sie müssen dies auch regelmäßig überprüfen.
Weitere Informationen:
Mehr Schutz für Kleinanleger
aktualisiert am 30. Dezember -
Die Bundesregierung will Manipulation beispielsweise bei elektronischen Kassen verhindern. Künftig müssen solche Kassensysteme zertifiziert sein um das technisch auszuschließen. Zudem können Steuerverwaltungen unangemeldet und spontan die Kassen überprüfen.
Weitere Informationen:
Gegen Manipulation von Kassensystemen
Flüsse und Seen veralgen, wenn mit dem Abwasser zu viel Phosphat ins Wasser gelangt. Geschirrspülmittel, die ab dem 1. Januar 2017 in den Handel kommen, dürfen deshalb nur noch 0,3 Gramm Phosphor enthalten.
Weitere Informationen:
EU-Verordnung für die Verwendung von Phosphaten
Auch im Straßenverkehr treten 2017 einige Neuregelungen in Kraft. Vor allem radelnde Eltern können sich freuen: Sie dürfen ihren Nachwuchs künftig auch auf dem Fußweg begleiten. Hinzukommen erweiternde Regelungen zu Rettungsgassen, 30er-Zonen, E-Bikes und Radwegen.
Weitere Informationen:
Neueste Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung
Neue Motorräder und Kleinkrafträder werden ab Januar 2017 nur noch dann zugelassen, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro-4-Norm entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen.
Weitere Informationen:
Emissionsstandards
Zum 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen in sämtlichen Fahrzeugen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhaus-Potenzial (Global Warming Potential, GWP) über 150 befüllt werden. Dazu zählt auch das bisher eingesetzte Kältemittel R134a.
Weitere Informationen:
EU-Richtlinie zu Emissionen aus Pkw-Klimaanlagen
Die EEG-Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Für Strom aus regenerativen Kraftwerken gilt ein sogenannter Einspeisevorrang sowie eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde Strom. Die Kosten werden über die EEG-Umlage von den Stromkunden getragen. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt die Umlage für Ökostrom, die sogenannte "EEG-Umlage" nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,88 Cent pro Kilowattstunde.
Weitere Informationen:
Ökostrom-Umlage steigt leicht
- aktualisiert am 28. Dezember -
Die Bundesregierung will den CO2-Ausstoß weiter verringern und so die Energiewende voranbringen. Ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Energieversorgung in Deutschland dazu ist die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Deren Ausbau und die Weiterentwicklung sollen forciert werden. Die Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und zur Eigenversorgung im Erneuerbare-Energien-Gesetz werden zum 1. Januar 2017 neu angepasst. Zum einen werden KWK-Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt ebenso wie Erneuerbare Energien-Anlagen künftig nur noch gefördert, wenn sie sich erfolgreich in einer Ausschreibung durchsetzen. Darüber hinaus wird die Besondere Ausgleichsregelung des EEG 2017 auf das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz übertragen.
Weitere Informationen:
Kraft-Wärme-Kopplung wird weiter ausgebaut
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht vor, dass die Vergütung für erneuerbaren Strom nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt wird. Das heißt: Neue Photovoltaik-Anlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen, die mit der wenigsten Förderung auskommen, erhalten den Zuschlag nach dem Prinzip des niedrigsten Preises. Die Novelle tritt zum 1. Januar 2017 tritt in Kraft.
Weitere Informationen:
Wettbewerb bei Ökostrom-Förderung
- aktualisiert am 28. Dezember -
Seit Ende 2011 müssen Fernsehgeräte mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet werden. Die Skala reicht dabei von Energieeffizienzklasse A bis Energieeffizienzklasse G. Zum 1. Januar 2017 wird die Skala auf "A++" bis "E" erweitert. Die schlechtere Energieeffizienzklasse F fällt weg. Ab Januar 2020 sollen die Stufen "A+++" bis "D" eingeführt werden. Sind TV-Geräte schon heute besonders energieeffizient, können Hersteller freiwillig die Einteilung "A+++" bis "D" verwenden. Dies ist ein weiterer Beitrag zu mehr Energieeffizienz in Europa.
Weitere Informationen:
Energieverbrauchskennzeichnung für Fernseher
Die Kennzeichnung informiert über den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Bezirksschornsteinfeger sind künftig verpflichtet, diejenigen Heizgeräte nach zu etikettieren, die noch kein Effizienzlabel haben. Ab 1. Januar 2016 müssen alle Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein "Energielabel" tragen.
Weitere Informationen:
Neues Effizienzlabel für alte Heizkessel
Halogen-Metalldampflampen (HQI-Lampen) sowie Quecksilberdampflampen(HQL-Lampen), die eine Lichtausbeute von weniger als 80 Lumen pro Watt erzielen, dürfen ab 1. Januar 2017 weder eingebaut noch verkauft werden. HQL- und HQI-Lampen befinden sich beispielsweise in Außen- und Straßenlaternen sowie in Hallen.
Weitere Informationen:
Auslaufmodell Glühlampe
Ab Anfang 2017 müssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen, die schlechtere Energieeffizienzklasse F entfällt. Seit Januar 2015 müssen Dunstabzugshauben mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet werden. Zum 20. Februar 2016 wurde die Skala auf A+ bis F (G fällt weg) erweitert. 2018 und 2020 ist eine Erweiterung der Klassifizierung auf A++ und A+++ vorgesehen.
Weitere Informationen:
Dunstabzugshauben
Energieeffizienz von Produkten
Das Bundesarchivrecht wird modernisiert und neu strukturiert. Durch Regelungen, die im Februar oder März 2017 in Kraft treten sollen, will man vor allem die Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit des Bundesarchivs verbessern. Um den Zugang zu Archivgut des Bundes zu erleichtern, werden die Schutzfristen für Archivgut des Bundes mit personenbezogenen Daten von 30 auf zehn Jahre verkürzt.
Weitere Informationen:
Bundesarchiv wird nutzerfreundlicher
Samstag, 31. Dezember 2016
Erfassung: Homepagedatei Kaz.
nach wie vor ist es so, dass Frauen noch unterbezahlt sind. Wenn es richtig ist, dass Frauen -unter Zugrundelegung der heutigen Verhältnisse- erst in 160 Jahren die Gleichberechtigung erleben werden, fragt man sich, warum warten?
Insofern ist das Erfurter Programm von 1891 seiner Zeit mehr als voraus gewesen: Denn schon seinerzeit forderten Karl Kautsky und Eduard Bernstein, die wesentlichen Verfasser des Erfurter Programms, die Abschaffung aller Gesetze, die Frauen diskriminieren.
Ein fundamentaler Baustein ist einfach die Einführung der Lohngerechtigkeit.
Solange es als genderliker Fortschritt gesehen wird, dass man in der Schreibweise einen Unterstrich oder ein großes I benutzt, um die Frauen in den Text nicht zu vergessen und sie damit hervorzuheben, gibt es auch noch weiter Bedarf, diese alte Erfurter-Forderung aufrecht zu erhalten.
Was nutzt es den Frauen, wenn man sie höflicherweise im protokollarischen Text berücksichtigt, aber bei der Entwicklungsplanung (Geld, Familiensituation, Karriereplanung) noch 160 Jahre lang warten läßt?
Soweit Erfurt in Kilomentern weit weg ist, befindet sich noch heute die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit teilweise sehr weit weg.
Ebenso ist die Forderung einer progressiven Einkommens- und Vermögenssteuer mehr als aktuell. Noch heute berücksichtigt die jetzige Bemessung bei weitem nicht die Rahmenbedingungen entsprechend der uralten Erfurter-Forderung.
Sie sehen -teilweise auch bei den anderen Punkten, die nachfolgend aufgeführt sind, wie aktuell der Schnee von gestern ist.
Viel Spaß mit der Lektüre.
1891, zurück in der Legalität, gibt sich die SPD in Erfurt ein neues Grundsatzprogramm. Erstmals setzt sich eine Partei für die volle Gleichberechtigung der Frauen ein.
Karl Kautsky und Eduard Bernstein sind die wesentlichen Verfasser des Erfurter Programms. Es verbindet die Idee einer besseren Welt mit sehr konkreten Vorschlägen für Verbesserungen auf dem Weg dorthin. "Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands kämpft nicht für neue Klassenprivilegien und Vorrechte, sondern für die Abschaffung der Klassenherrschaft und der Klassen selbst und für gleiche Rechte und Pflichten aller ohne Unterschiede des Geschlechts und der Abstammung."
Theorie und Praxis
So steht es im ersten, dem theoretischen Teil, den Karl Kautsky verfasst hat. In Anlehnung an Marxsches Denken wird dort die Vergesellschaftung der Produktionsmittel gefordert. Im praktischen Teil des Programms fordert die SPD unter anderem:
1. das allgemeine, gleiche direkte Wahlrecht für alle über 20 Jahre alten Reichsangehörigen "ohne Unterschied des Geschlechts" für alle Wahlen
2. die direkte Gesetzgebung durch das Volk
3. die Selbstverwaltung der Kommunen
4. die Abschaffung aller Gesetze, die Frauen diskriminieren
5. die Erklärung der Religion zur Privatsache
6. die Abschaffung des Schulgelds
7. eine progressive Einkommens- und Vermögenssteuer
8. das Verbot der Kinderarbeit
9. die Einführung der 8-Stunden-Woche
Es bleibt viel zu tun
Wesentliche dieser Forderungen hat die SPD, sobald sie regierte, verwirklicht. Doch es bleibt viel zu tun. Und immer wieder werden mühsam erkämpfte Fortschritte abermals in Frage gestellt.
2013 hat noch immer nicht jedes Kind Zugang zu der für ihn oder sie besten Schule. Frauen werden immer noch meist erheblich schlechter bezahlt als Männer. Die Selbstverwaltung der Kommunen leidet unter der gesetzlich organisierten Armut der meisten Städte und Gemeinden.
Die SPD setzt sich deshalb für eine gesunde Finanzausstattung der Kommunen ein. Sie will jedem Kind die bestmögliche Bildung und Ausbildung ermöglichen. Und sie das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" überall durchsetzen und einen gesetzlichen Mindestlohn nachhaltig einführen.
Erfassung: Homepagedatei Kaz.
Eine neue Ära beginnt. Am 27. Oktober 1998 wird Gerhard Schröder vom Bundestag zum Bundeskanzler gewählt. Die erste rot-grüne Bundesregierung entsteht. Eine lange Zeit des Stillstands ist vorbei.
Bei den Wahlen zum 14. Bundestag einen Monat zuvor, am 27. September, trägt die SPD unter der Führung des niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Schröders einen fulminanten Sieg davon. Mit 40,9 Prozent votieren die Wähler für einen Politikwechsel und stimmen für die SPD. Es ist eine denkwürdige Wahl. In mehrfacher Hinsicht.
"Die Grünen" ziehen mit 6,7 Prozent ins Parlament ein. Erstmals sind sie an einer Regierung beteiligt. Die FDP erzielt 6,2 Prozent und muss erstmals seit der Großen Koalition (1966-1969) in die Opposition. Ebenfalls erstmals wird mit Wolfgang Thierse ein Ostdeutscher zum Bundestagspräsidenten gewählt. Es ist das zweithöchste Staatsamt, das die deutsche Verfassung bereit hält. Und letztmals konstituiert sich der Bundestag in Bonn, bevor er 1999 nach Berlin in den Reichstag zieht.
Der Kanzler des Reformstaus geht
Nach 16 Jahren muss Helmut Kohl seinen Schreibtisch räumen. Von 1982 bis 1998 war er Bundeskanzler, so lange wie niemand zuvor. Der "Kanzler der Einheit" hinterlässt einen Reformstau. Die dringlichste Aufgabe der neuen Bundesregierung wird es sein, diesen aufzulösen.
Gerhard Schröder und Joschka Fischer sind die beiden Frontmänner dieser neuen Regierung. Mit ihnen weht ein neuer Wind durch Bonn und Berlin. Das von vielen so titulierte "rot-grüne Projekt" zielt auf die Fortsetzung der Erneuerung
Deutschlands und des Deutschlands-Bildes unter Willy Brandt und Helmut Schmidt. Ein dritter Frontmann, Oskar Lafontaine, tritt drei Monate nach der Wahl von seinem Amt als Finanzminister und als Parteivorsitzender zurück. Voraus gegangen waren interne Differenzen über die wirtschafts- und finanzpolitische Ausrichtung der Regierungspolitik.
Der Atomausstieg wird beschlossen, eine große Steuerreform verabschiedet, dabei die Ökosteuer eingeführt und das Erneuerbare-Energien-Gesetz erlassen. In der Integrationspolitik werden die Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes und das erste Zuwanderungsgesetz auf den Weg gebracht.
Und auch das Lebenspartnerschaftgesetz, der Ausbau des BaföG und der Ganztagsschulen sind Kinder der gesellschaftspolitischen Modernisierung unter Rot –Grün.
Darf Deutschland Krieg führen?
Aber auch außenpolitisch sieht sich die rot-grüne Bundesregierung mit schwerwiegenden Entscheidungen konfrontiert. Mit Entscheidungen, die über Leben und Tod bestimmen. Mit Entscheidungen, die fast das Ende der Koalition bedeuten.
Zum einen stellt der Kosovo-Einsatz der NATO 1998 die SPD wie auch "Die Grünen" vor eine Zerreißprobe. Die Menschenrechtsverletzungen und der offenkundige Genozid an den Kosovo-Albanern lassen der Internationalen Gemeinschaft keine Wahl, wollen sie das Morden beenden.So beteiligt sich die Bundesrepublik erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg an Kampfeinsätzen und hilft dabei, Slobodan Milosevic zu entmachten und den Balkan zu befrieden.
Erfassung: Homepagedatei Kaz.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Bildung ist nicht abstrakt, Bildung ist konkret hier in Herne.
Zugegeben, der Begriff zir ist auf den ersten Blick schon ein wenig abstrakt: Doch das was die sogenannte Zentrale Internetredaktion auf die Beine gestellt hat für die Menschen in ganz Herne, ist sehr konkret.
Lesen Sie bitte auf dem Bildungsportal, was Herne anbietet:
Bildung findet „nur“ in Schule und Kindertageseinrichtung statt. Stimmt das? Sicherlich sind die beiden wichtige Bildungsorte in einem jungen Leben. Doch was kommt dann? Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeden Alters bilden sich an vielen Orten und bei vielen Gelegenheiten: In der Familie, durch Medien, in Institutionen wie Bibliotheken und Museen und bei Freizeitaktivitäten – einfach überall dort, wo sie sich mit ihrer Umwelt aktiv auseinandersetzen und manchmal nicht auf den ersten Blick.
Das Bildungsportal stellt den Herner Bürgerinnen und Bürgern Aktivitäten, Institutionen und Orte vor, die mit ihren Angeboten zum erfolgreichen Lernen in Herne beitragen.
Klicken Sie auf eines der Symbole und gehen Sie auf Entdeckungstour durch die Herner Bildungslandschaft. Finden Sie Informationen, Ansprechpartner, Neues und Interessantes.
Viel Spaß!
Wenn Sie etwas vermissen, eine Anregung oder Idee haben, wenden Sie sich gerne an die Zentrale Internetredaktion der Stadt Herne.
E-Mail an zir@herne.de
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Forschen und Lesen auf der entsprechenden Stadtseite, die Sie unter nachfolgendem Link direkt erreichen: http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/DE_Bildung
Ihr SPD-Ortsverein Herne-Börnig/Holthausen
Jörg Högemeier
P.S. Eventuell kennen Sie jemanden aus dem Familien- oder Bekanntenkreis, den Sie auf das Thema aufmerksam machen möchten. Man wird sich vielleicht über diese Informationen freuen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Homepage-Adresse www.spd-boernig-holthausen.de mit dieser Information weitergeben würden. Vielen Dank im Voraus.
Einstellung: Kaz. Ordner: Homepage
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wer die Ministerin Frau Dr. Barbara Hendricks kennt, weiß, dass für sie das gesprochene Wort steht.
Wir beglückwünschen Frau Hendricks, dass sie mit ihrer konsequenten und kompetenten Art und Weise ein Gesetz im Sinne der Umwelt der Menschen in diesem Lande auf den Weg gebracht hat, das seinesgleichen sucht:
Der Handel muss ausgediente Elektro-und Elektronikgeräte ab dem 25. Juli 2016, zurücknehmen. Diese Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Einzelhandel als auch für den Online-Handel. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Elektrogeräte zu entsorgen, wird jetzt einfacher, umweltfreundlicher und größtenteils kostenlos. Es wird wesentlich mehr Sammelstellen als bisher geben, auch der Onlinehandel muss die Rücknahme organisieren. Damit schaffen wir jetzt eine Sammelstruktur, mit der wir mehr Elektrogeräte hochwertig recyceln lassen können. Das verringert Abfälle, spart Rohstoffe und Energie." Das neue Elektrogerätegesetz führt zudem strengere Regeln für den Export alter Geräte ein.
Mehr Details entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
Ihr
Ortsverein Börnig/Holthausen
Jörg Högemeier
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Liebe Börniger und liebe Holthausener,
"Das Alte und Morsche ist zusammengebrochen. Es lebe das Neue! Es lebe die deutsche Republik!" Mit diesen Worten ruft Philipp Scheidemann am 9. November 1918 die erste deutsche Republik aus. Mit diesen Worten macht Philipp Scheidemann Geschichte. Und er wird zu einer Symbolfigur der Republik.
Wenn Sie mehr über diesen Menschen und über diese bedeutende Situation zur Entstehung der Republik lesen möchten, folgen Sie bitte dem nachstehenden Link:
http://www.150-jahre-spd.de/meilensteine/105616/philipp_scheidemann.html
Wir finden, dass dieser Artikel zeigt, wie wichtig Engagement zum Erhalt demokratischer Werte ist. Er zeigt aber auch, wie schwierig es war und heute noch ist.
Demokratie ist kein Geschenk, das wird hierdurch nochmals klar. Demokratie ist gelebtes Engagement, jederzeit, ob im Kleinen oder Großen: Soziale Werte gilt es zu erhalten und auszubauen. Sie sind ein Grundstock für den Erhalt dieser demokratischen Gesellschaft.
Demokratie ist nicht selbverständlich und kann fragil sein. Manchmal sind die Übergänge von der Demokratie bis zur "Demokratur" brachial und zeigen erst dann, wie wertvoll Demokratie ist.
Viel Spaß beim Lesen.
Ihr
Ortsverein Herne-Börnig/Holthausen
Jörg Högemeier
P.S. Eventuell kennen Sie jemanden aus dem Familien- oder Bekanntenkreis, den Sie auf das Thema aufmerksam machen möchten. Man wird sich vielleicht über diese Informationen freuen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Homepage-Adresse www.spd-boernig-holthausen.de mit dieser Information weitergeben würden. Vielen Dank im Voraus.
Erfassung: Homepagedatei Kaz.
Jörg Högemeier
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Sie wissen, dass die Stadtteile Börnig/Holthausen, Constantin, Sodingen und Horsthausen im Stadtbezirk Sodingen versammelt sind. Die politische Einrichtung, die für den Stadtbezirk eintritt, ist u.a. die Bezirksvertretung. Hier werden in sachlicher und partnerschaftlicher Atmosphäre, gerne auch zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern, Argumente gehört und gemeinschaftlich diskutiert.
Wenn Sie an öffentlichen Sitzungen, i.d.R. finden diese in der Solarakademie Sodingen (Ausnahme: Januarsitzung, siehe unter Terminleiste) statt. Die beiden nächsten Sitzungstermine sind:
11.01.17 |
15.30 |
|
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen |
07.02.17 |
17:00 |
|
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen |
Zur Zeit gibt es für die Februar-Sitzung hierzu keine veröffentlichte Tagesordnung. Diese werden aber zeitig unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht: http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/DE_Bezirksvertretungen
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Ihr
Ortsverein Herne-Börnig/Holthausen
Jörg Högemeier
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Mehr dazu: Beide Karten können Leben retten.
Jörg Högemeier
P.S. Sicherlich kennen Sie jemanden aus dem Familien- oder Bekanntenkreis, den Sie auf das Thema aufmerksam machen möchten. Man wird sich vielleicht über diese Informationen freuen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Homepage-Adresse www.spd-boernig-holthausen.de mit dieser Information weitergeben würden. Vielen Dank im Voraus.
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An alle Jobber und Praktikanten und Minijobber.
Die Ferienzeit bot für viele Schülerinnen, Schüler und Studierende die Möglichkeit, in verschiedene Berufe reinzuschnuppern oder mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern. Häufig stellte sich dann die Frage: Wie sieht es mit dem gesetzlichen Unfallsicherungsschutz -ob in der Ferienzeit oder auch danach- aus?
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht für Schülerinnen, Schüler und Studierende während eines Praktikums oder Ferienjobs. Dies gilt unabhängig von der Dauer des Praktikums bzw. des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts. Unbezahlte Praktika sind ebenso versichert wie der Mini-Job.
Wer einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland annimmt, ist in der Regel nicht über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Betrieb um ein deutsches Unternehmen handelt. Die Betroffenen sollten sich deshalb vor der Abreise über die Absicherung bei Arbeitsunfällen im Gastland informieren.
Hier gibt es weitere Informationen: www.ukrlp.de, Webcode b258, b630 oder b631.
Zusätzliche Infos gibt es unter dem nachstehenden Link:
Bei aller Arbeit gilt natürlich: Nutzt die Ferienzeit aber auch für Erholung, für das Kennenlernen von Kultur, Land und Leute.
Wer politische Kultur im Quartier kennenlernen möchte: Schaut einfach mal rein in unseren Ortsverein. Die JUSOS bieten eine hervorragende Möglichkeit mehr zu erfahren, wie man sich als junger Erwachsener im politischen Bildungsprozess einbringen kann. Und Spaß macht es obendrein noch.
Wir wünschen eine gute Zeit.
SPD-Ortsverein Herne-Börnig/Holthausen.
Jörg Högemeier
P.S. Eventuell kennen Sie jemanden aus dem Familien- oder Bekanntenkreis, den Sie auf das Thema aufmerksam machen möchten. Man wird sich vielleicht über diese Informationen freuen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Homepage-Adresse www.spd-boernig-holthausen.de mit dieser Information weitergeben würden. Vielen Dank im Voraus.
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