Ortsvereinsarbeit / Parteiarbeit / Sonstiges

Hier finden sie eine Auswahl von verschiedenen Dokumenten und Texten, die weitere Interessensgebiete und Aktivitäten der Mitglieder unseres Ortsvereines widerspiegeln:

Wir haben wir für Sie folgende Dateien hierzu eingestellt: 1. Ergebnispapier 2. Eckpunkte hieraus
Auf_den_Punkt_final.pdf
Ergebnis_Sondierung_CDU_CSU_SPD_120118.pdf
Hier lesen Sie die komplette Rede, die Martin Schulz zur Bewerbung um den Parteivorsitz vor über 3000 Delegierten gehalten hat.
Rede_Martin_Schulz_BPT_autorisiert.pdf
Wie genau leben ältere Menschen? Die Zahlen aus den amtlichen Statistiken zeigen, dass viele Menschen das Alter einerseits nutzen, um die Dinge zu verwirklichen, für die im Berufsleben keine Zeit war. Junge Familien, Vereine, kirchliche und andere soziale Projekte und Träger können auf die Erfahrungen und Unterstützung älterer Menschen setzen. Andererseits bleiben Menschen länger im Beruf, und Unternehmen profitieren zunehmend von ihrem Erfahrungswissen. Vielleicht sind die vielfältigen Erkenntnisse aus der beigefügten Broschürefür Sie, liebe Börniger und Holthauser und natürlich auch alle anderen Leser unser Homepage, eine Anregung, Ihre Vorstellung vom Alter einmal auf den Prüfstand zu stellen. Hätten Siezum Beispiel gedacht, dass 85 Prozent der Menschen ab 85 Jahren noch im eigenen Haushalt leben? Realistische und differenzierte Bilder vom Alter(n) sind Voraussetzung für das gegenseitige Verständnis und damit für den Zusammenhalt der Generationen und für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Wir, der Ortsverein der SPD Börnig/Holthausen im Unterbezirk Herne, hoffen, Ihnen mit der Broschüre des Statistischen Bundesamtes gedient zu haben. Die Familienministerien -Manuela Schwesig- fördert aktiv diese bildungsorientierte Informationspolitik im Sinne der Menschen. Da wollen wir nicht nachstehen.
Aeltere Menschen Statistisches Bundesamt Broschuere.pdf
Andrea Nahles hat als Bundesarbeits- und sozialministerin das BTHG durch ihr Engagement das Gesetz vorangebracht. Unsere Bundestagsabgeordnete Michelle Müntefering, die vor Ort die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv mitgetragen hat, begrüßt das Gesetz und wir wollen gemeinsam das Gesetz nun mit Leben in der täglichen Praxis erfüllen.
Das zweite Pflegestärkungsgesetz wirft viele neue Fragen auf. Was hinter den Änderungen steht, zeigt Ihnen die nachstehende Broschüre des Ministeriums. Wir, der Ortsverein Herne-Börnig/Holthausen hoffen, Ihnen mit diesen Angaben als erste Orientierung gedient zu haben.
Pflegestaerkungsgesetze_wichtigste_im_Ueberblick.pdf
Hier ist eine PDF-Datei erstellt, die den am 6.4.16 präsentierten Vortrag, der in der Emmaus-Kirche gehalten wurde, enthält.
Foto 20160406_Bürgerinfo_Teutoburgia_NA1.pdf
Hier finden Sie eine umfassende Datei mit den Ministerien!
Bundesministerien Übersicht.pdf
Nachstehender Link für Sie: http://www.bundesregierung.de/SiteGlobals/Forms/Webs/Breg/Suche/DE/Infomaterial/Solr_Infomaterial_Startseite_Formular.html?nn=8988 Das Aktionsprogramm "Perspektive Wiedereinstieg" will u.a.Frauen unterstützen, die familienbedingt mehrere Jahre aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und jetzt wieder in die Erwerbstätigkeit einsteigen wollen. Ziel ist, Frauen nach mehrjähriger Berufsunterbrechung beim Wiedereinstieg in den Beruf zu unterstützen, Unternehmen und Betriebe anzusprechen, damit sie diese Frauen als Arbeitnehmerinnen einstellen sowie durch lokale Netzwerke die Rahmenbedingungen für den Wiedereinstieg zu verbessern.
Mehr erfahren Sie unter nachstehendem Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/01_wer_ist_pflichtversichert/01a_selbststaendige/04_personen_mit_einem_auftraggeber.html#doc190476bodyText1 Beschäftigte/Selbständige: Wir hörten von einem besorgten Bürger, dass eine ihm bekannte Person, die sie in einer festen Anstellung glaubte, offenbar einer sogenannten Scheinselbständigkeit unterliegt, weil sie angabegemäß gar keine andere Wahl hatte: Nach unserem Kenntnisstand ist in § 7, IV Sozialgesetzbuch (=SGB), Absatz 1 definiert, inwieweit eine Beschäftigung im gesetzlichen Sinne gegeben ist. Die Wirtschaftsberatung Ernst & Young hat das Thema unlängst untersucht und festgestellt, dass in Deutschland deutlich über 1 Million Menschen scheinselbständig tätig sind. Diese Quote macht demnach über ein Viertel aller echten Selbständigenverhältnisse aus. Dem Staat entgehen bei diesen Größenordnungen Milliarden an Steuereinnahmen: Strafbar können sich je nach gegebenen Umständen der „Arbeitnehmer“ sowie der Arbeitgeber (§ 226a Strafgesetzbuch=StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) machen. Laut Deutscher Rentenversicherung sprechen nachfolgende Kriterien für eine Scheinselbständigkeit: • uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten • Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten • Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen • Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten • Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind Unser Tipp: Die Deutsche Rentenversicherung berät gerne und weist darauf hin, falls jemand zu dem oben genannten Personenkreis gehört, sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der selbständigen Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger zu melden hat. Auch, wenn der Selbständige einen sogenannten Gründungszuschuss erhalten hat. Beträge können nachgefordert werden, wenn man diese Frist versäumt.
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-18.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-17.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-16.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-15.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-14.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-13.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-12.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-11.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-10.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-09.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-07.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-06.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-05.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-04.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-03.html
Siehe nachstehenden Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-02.html
Bitte lesen Sie über den nachstehenden Link die Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-01.html
Hier finden Sie Dateien der BAuA (=Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Jeder kennt vielleicht einen Menschen aus der Verwandtschaft oder Bekanntschaft, die angeben, Stress zu haben. Vielleicht sind die beiliegenden Bögen der BAuA (=Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) für diese Menschen eine gute erste Hilfe, eine Standortbestimmung durchzuführen: Der Vorteil dieser von der Behörde erstellten Bögen ist, dass sie wissenschaftlich fundiert sind. Der Nachteil: Sie sind kaum bekannt und wirken vielleicht in der Formulierung etwas formal. Es gibt sicherlich viele andere gute Bögen, die der Standortbestimmung dienen. Teilweise bieten Internetdienste und immer wieder Zeitschriften diese an. Aber diese beigefügten Bögen sind von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Und damit hat man eine legitimierte Adresse, um mit dieser wissenschaftlichen Methodik seine ganz persönliche Arbeitssituation zu dokumentieren. Denn mit der Erfassung, die man ggf. beim Hausarzt, ggf. Betriebsarzt, etc. hinterlegen kann, wird die Arbeitssituation erfasst und man hat eine weitere Basis, um künftig die Stresssituation zu handhaben: Denn diese Unterlagen zeigen letztlich, wie Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit Stress stehen können.
VBG Checkliste 1Arbeitsblatt1-Stress.pdf
VBG Checkliste 2 Arbeitsblatt2-Psychische-Ermuedung.pdf
VBG Checkliste 3 Arbeitsblatt3-Monotonie.pdf
VBG Checkliste 4 Arbeitsblatt4-Psychische-Saettigung.pdf
VBG Checkliste1-Stress.pdf
VBG Checkliste2-Psychische-Ermuedung.pdf
VBG Checkliste3-Monotonie.pdf
VBG Checkliste4-Psychische-Saettigung.pdf